AEUV Art 107
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 19.12.2016, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Europäischen Kommission vom 30. August 2016 über die staatliche Beihilfe SA.38373 (2014/C) (ex 2014/NN) (ex 2014/CP) Irlands zugunsten von Apple für nichtig zu erklären;
- hilfsweise, den Beschluss teilweise für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.07.2020 (ABl EU 2020, Nr C 371, 8).