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EuG Anhängiges Verfahren T-892/16

Aufnahme in die Datenbank am 01.03.2017

AEUV Art 107

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 19.12.2016, mit dem Antrag,

- den Beschluss der Europäischen Kommission vom 30. August 2016 über die staatliche Beihilfe SA.38373 (2014/C) (ex 2014/NN) (ex 2014/CP) Irlands zugunsten von Apple für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, den Beschluss teilweise für nichtig zu erklären;

- der Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.07.2020 (ABl EU 2020, Nr C 371, 8).

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