Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuGH Anhängiges Verfahren C-286/16

Aufnahme in die Datenbank am 26.08.2016

EGRL 112/2006

Vorabentscheidungsersuchen der Curte de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 23.05.2016, zu folgenden Fragen:

1. Verlangt der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der der angefochtene Verwaltungsakt vor dem Beitritt (Rumäniens zur Europäischen Union) erlassen wurde, aber über den Einspruch gegen diesen Verwaltungsakt eine Steuerbehörde nach dem Beitritt entschieden hat, dass das nationale Gesetz im Licht der für die Mehrwertsteuer maßgeblichen europäischen Richtlinie auszulegen ist?

2. Ist der Grundsatz der Rechtssicherheit bezogen auf die Umstände des Ausgangsrechtsstreits dahin auszulegen, dass er einer Praxis der Steuerbehörden entgegensteht, die auf der Grundlage desselben Sachverhalts zu anderen Schlussfolgerungen hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung von unmittelbar mit der internationalen Personenbeförderung im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen führt als die, zu denen die Strafverfolgungsbehörden gelangt sind?

3. Ist der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dahin auszulegen, dass er innerstaatlichen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen in dem Fall, dass in einem Einspruch gegen einen Verwaltungsakt keine auf das Recht der Europäischen Union gestützten Gründe vorgetragen werden, diese nicht mehr vor dem Gericht geltend gemacht werden können?

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 11.05.2017 (Der EuGH ist für die Beantwortung der vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig. Der Beschluss ist gegenwärtig im Langtext nicht in deutscher Sprache veröffentlicht; ABl EU 2017, Nr. C 249, 13).

Seite drucken