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EuG Anhängiges Verfahren T-18/17

Aufnahme in die Datenbank am 14.03.2017

EUV 2016/1867

Klage der Tschechischen Republik gegen Kommission, eingereicht am 13.01.2017, mit dem Antrag,

- die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1867 der Kommission vom 20.10.2016 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur vollständigen Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung für nichtig zu erklären und

- der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (Beschluss vom 22.09.2017, ABl EU 2017, Nr. C 392, 41).

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