EUV 2016/1867
Klage der Tschechischen Republik gegen Kommission, eingereicht am 13.01.2017, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1867 der Kommission vom 20.10.2016 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 3199/93 über die gegenseitige Anerkennung der Verfahren zur vollständigen Denaturierung von Alkohol für Zwecke der Verbrauchsteuerbefreiung für nichtig zu erklären und
- der Europäischen Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (Beschluss vom 22.09.2017, ABl EU 2017, Nr. C 392, 41).