Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland gegen Kommission, Klage, eingereicht am 12. Juni 2019, mit dem Antrag:
- den Beschluss der Europäischen Kommission C(2019) 2526 vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs betreffend die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen für nichtig zu erklären;
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen
(Die Klage stützt sich darauf, dass die Kommission ein falsches Referenzsystem bestimmt habe, die Befreiungen in Kapitel 9 des Steuergesetzbuches keine Ausnahmen darstellten, die Selektivität unzutreffend beurteilt wurde und der innergemeinschaftliche Handel nicht beeinträchtigt werde)
Das Verfahren ist erledigt durch Urteil vom 08.06.2022 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde als unbegründet zurückgewiesen, ABl EU 2022, Nr. C 294, 21).