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EuG Anhängiges Verfahren T-491/19

Aufnahme in die Datenbank am 27.09.2019

AEUV Art 107 Abs 1

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 05.07.2019, mit dem Antrag:

Die Klägerinnen beantragen,

- den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären

- der Kommission jedenfalls die Kosten und Auslagen der Klägerinnen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.

(Die Klägerinnen rügen eine unzureichende Begründung des Beschlusses und Rechtsfehler hinsichtlich der Bestimmung des Referenzsystems.

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 24 vom 17.01.2022, S. 49)

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