Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuG Anhängiges Verfahren T-492/19

Aufnahme in die Datenbank am 27.09.2019

AEUV Art 107 Abs 1

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 05.07.2019, mit dem Antrag:

Die Klägerinnen beantragen,

- den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (controlled foreign companies, CFC) insgesamt für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit er sich auf CFC bezieht, die in einem Mitgliedstaat tatsächlich niedergelassen sind und tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen;

- hilfsweise, den angefochtenen Beschluss insoweit für nichtig zu erklären, als er keine ausreichenden Informationen für den Adressaten enthält, um den genauen Betrag der zurückzuzahlenden Beihilfe ohne übermäßige Schwierigkeiten zu berechnen;

- hilfsweise, den Beschluss insoweit teilweise für nichtig zu erklären, als dies das Gericht für angemessen hält, und

- der Kommission jedenfalls die Kosten und Auslagen der Klägerinnen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.

(Die Klägerinnen rügen eine unzureichende Begründung des Beschlusses hinsichtlich der Feststellung, dass die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen (GFE) einen Vorteil darstelle, der nicht gerechtfertigt sei)

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 422 vom 18.10.2021, S. 38)

Seite drucken