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EuG Anhängiges Verfahren T-740/19

Aufnahme in die Datenbank am 07.02.2020

AEUV Art 107 Abs 1 ; EURL 2016/1164 ; AEUV Art 49

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 31.10.2019, mit dem Antrag,

- den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. August 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerin betrifft;

- weiter hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses hinsichtlich jeder Beihilfe, die vor dem 24. November 2017 gewährt wurde, für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerin betrifft;

- der Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

(Die Klägerin rügt u.a. eine falsche Anwendung des Art. 107 AEUV sowie offensichtliche Ermessens-/Beurteilungsfehler bei der Wahl des Referenzsystems für die Analyse des Steuersystems und bei der Analyse des CFC-Systems. Außerdem habe die Kommission einen Rechtsfehler begangen, indem sie die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates, die ratione temporis keine Anwendung finde, entsprechend angewandt bzw. sich zu Unrecht darauf gestützt habe)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.03.2025 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; ABl EU C, C/2025/2876, 02.06.2025)

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