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EuG Anhängiges Verfahren T-763/19

Aufnahme in die Datenbank am 21.02.2020

AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 108 Abs 2 ; EUGrdRCh Art 41 ; AEUV Art 49 ; EURL 2016/1164 ; EUV 2015/1589

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 8.11.2019, mit dem Antrag:

- den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) (ABl. 2019, L 216, S. 1) für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit dieser die Niederlassungsfreiheit der Klägerinnen nach Art. 49 AEUV oder die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV verletzt, und

- der Kommission die Kosten der Klägerinnen aufzuerlegen.

(Die Klägerinnen rügen u.a. offensichtliche Ermessens-/Beurteilungsfehler bei der Anwendung des Art. 107 AEUV sowie bei der Wahl des Referenzsystems für die Analyse des Steuersystems und bei der Analyse des CFC-Systems. Außerdem habe die Kommission einen Rechtsfehler begangen, indem sie die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates, die ratione temporis keine Anwendung finde, entsprechend angewandt bzw. sich zu Unrecht darauf gestützt habe.)

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 24 vom 23.01.2023, S. 84)

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