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EuG Anhängiges Verfahren T-773/19

Aufnahme in die Datenbank am 21.02.2020

AEUV Art 107 Abs 1

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 11.11.2019, mit dem Antrag:

- den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären;

- der Kommission in jedem Fall die der Klägerin in diesem Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen;

(Die Klägerin macht im Wesentlichen geltend, dass die Kommission Art. 107 Abs. 1 AEU-Vertrag falsch angewandt und/oder durch die Wahl des Referenzrahmens für die Analyse des Steuersystems einen offensichtlichen Ermessens- oder Beurteilungsfehler begangen habe. Die Kommission hätte als Referenzrahmen das britische Körperschaftsteuerrecht und nicht nur die Regelung für beherrschte ausländische Unternehmen (controlled foreign companies, CFC) selbst heranziehen müssen.)

Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache (ABl. EU C 303 vom 08.08.2022, S. 57)

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