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EuG Anhängiges Verfahren T-775/19

Aufnahme in die Datenbank am 21.02.2020

AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 108 Abs 2 ; EUGrdRCh Art 41 ; EUV 2015/1589 Art 6

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 12.11.2019, mit folgendem Antrag:

- den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) (ABl. 2019, L 216, S. 1) insgesamt für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission für nichtig zu erklären, soweit damit festgestellt wird, dass Section 371ID des Taxation (International and Other Provisions) Act 2010 (Steuergesetzbuch internationale und sonstige Bestimmungen von 2010) eine rechtswidrige staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellt;

- hilfsweise, Art. 2, 3 und 4 des Beschlusses (EU) 2019/1352 der Kommission für nichtig zu erklären;

- der Europäischen Kommission in jedem Fall die Kosten dieser Klage aufzuerlegen.

(Die Klägerinnen rügen u.a. die Ungültigkeit des gewählten Referenzsystems, Fehler beim Verständnis des Referenzsystems, die Nichtberücksichtigung aller Ziele dieses Systems sowie die falsche Beurteilung der Funktion der angefochtenen Maßnahme.)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.03.2025 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; ABl EU C, C/2025/2899, 02.06.2025)

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