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EuG Anhängiges Verfahren T-783/19

Aufnahme in die Datenbank am 21.02.2020

AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 49 ; EURL 2016/1164 ; EUV 2015/1589 Art 6

Klage, eingereicht am 08.11.2019, mit folgendem Antrag,

- den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) (ABl. 2019, L 216, S. 1) für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit dieser die Niederlassungsfreiheit der Klägerin nach Art. 49 AEUV verletzt, und

- der Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.03.2025 (ABl EU C, C/2025/3047 vom 10.06.2025; eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der IDS HoldCo Ltd.)

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