AEUV Art 107 Abs 1 ; AEUV Art 49 ; EURL 2016/1164 ; EUV 2015/1589 Art 6
Klage, eingereicht am 08.11.2019, mit folgendem Antrag,
- den Beschluss (EU) 2019/1352 der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) (ABl. 2019, L 216, S. 1) für nichtig zu erklären;
- hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit dieser die Niederlassungsfreiheit der Klägerin nach Art. 49 AEUV verletzt, und
- der Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.03.2025 (ABl EU C, C/2025/3047 vom 10.06.2025; eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der IDS HoldCo Ltd.)