AEUV Art 107 Abs 1
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 13.11.2019, mit dem Antrag:
- den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2. April 2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 des Vereinigten Königreichs im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen für beherrschte ausländische Unternehmen (CFC) für nichtig zu erklären;
- der Kommission in jedem Fall die Kosten der Klägerinnen in diesen Verfahren aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.03.2025 (ABl EU C, C/2025/3051 vom 10.06.2025; eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor. Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der The Sage Group plc, der Sage Treasury Company Ltd, der Sage Irish Investments One Ltd und der Sage Irish Investments Two Ltd.)