EUV 2019/1688 ; EUV 2016/1036
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 18.12.2019, mit dem Antrag,
- die Klage für zulässig zu erklären;
- die angefochtene Verordnung für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerinnen betrifft, und
- der Beklagten die den Klägerinnen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
(Mit ihrer Klage begehren die Klägerinnen die Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1688 der Kommission durch das Gericht.)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.09.2022 (eine deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2022, Nr. C 432, 19)