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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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EuG Anhängiges Verfahren T-660/20

Aufnahme in die Datenbank am 04.01.2021

EUV 2020/1216 ; EUV 2016/1036 Art 8 Abs 9 ; EUV 2016/1036 Art 13 Abs 9

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 04.11.2020, mit dem Antrag

- die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1216 der Kommission vom 24.08.2020 zur Nichtigerklärung der von Zhejiang Trunsun Solar Co Ltd. ausgestellten Rechnungen aufgrund der Verletzung der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1570 aufgehobenen Verpflichtung für nichtig zu erklären;

- der Kommission und jedem Streithelfer, der zur Unterstützung der Kommission im Verlauf des Verfahrens zugelassen wird, die Kosten aufzuerlegen.

(Die Klägerin stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die Kommission eine offenkundig fehlerhafte Beurteilung des Sachverhalts vorgenommen hat sowie gegen Art. 8 der VO (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Länder und gegen Art. 13 der VO (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2016  über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, insbesondere gegen deren jeweiligen Abs. 9, verstoßen hat.)

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