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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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EuGH Anhängiges Verfahren C-509/21 P

Aufnahme in die Datenbank am 14.01.2022

AEUV Art 264 ; AEUV Art 56 ; AEUV Art 107

Unternehmen gegen Kommission u.a., Rechtsmittel, eingelegt am 18. August 2021, mit dem Antrag

- das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben;

- die Klage abzuweisen;

- der Klägerin die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das angefochtene Urteil sei mit mehreren Rechtsfehlern behaftet. In diesem würden verschiedene Rechtsbegriffe des Beihilfenrechts falsch ausgelegt, u.a. der Begriff "ernste Schwierigkeiten" im Hinblick auf die Notwendigkeit, ein förmliches Verfahren einzuleiten, der Begriff "hinreichend unmittelbarer Zusammenhang" zwischen einem Vorteil und dem Staatshaushalt zur Bestimmung des Kriteriums der "staatlichen Mittel" und der Begriff der "Trennbarkeit" im Hinblick auf unterschiedliche Teile eines Urteils. Im angefochtenen Urteil seien auch einige geltend gemachte Argumente nicht geprüft worden und/oder der Beschluss C(2018) 6315 final der Kommission über die staatliche Beihilfe SA.44865 (2016/FC) - Deutschland - Mutmaßliche staatliche Beihilfe an grenznahe deutsche Getränkehändler und/oder das Vorbringen der Rechtsmittelführerin verfälscht oder falsch ausgelegt worden. Zudem sei die Begründungspflicht verletzt worden.

Vorgehend: EuG Urteil vom 09.06.2021 (T-47/19)

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