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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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EuG Anhängiges Verfahren T-803/22

Aufnahme in die Datenbank am 28.02.2023

EUV 2022/1854 Art 14 ; EUV 2022/1854 Art 15 ; EUV 2022/1854 Art 16 ; EUV 2022/1854 Art 17 ; EUV 2022/1854 Art 18 ; AEUV Art 122 Abs 1 ; MRKZusProt1 Art 1 ; EUGrdRCh Art 17

Unternehmen gegen Rat, Klage, eingereicht am 30.12.2022, mit dem Antrag,

- die mit der vorliegenden Klage geltend gemachten Klagegründe für zulässig zu erachten und ihnen stattzugeben;

- Kapitel III der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise ("angefochtene Verordnung") für nichtig zu erklären;

- hilfsweise, Art. 15 der angefochtenen Verordnung insoweit für nichtig zu erklären, als er die rückwirkende Erhebung eines Solidaritätsbeitrags für das Jahr 2022 zulässt;

- dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf zwei Klagegründe gestützt:

1. Erster Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei fehlerhaft auf der Grundlage von Art. 122 Abs. 1 AEUV erlassen worden und hätte vom Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden müssen, da die angefochtene Verordnung steuerliche Maßnahmen enthalte.

2. Zweiter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung verstoße gegen das in Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur EMRK und Art. 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf Eigentum sowie gegen die Grundsätze der Europäischen Union der Rechtmäßigkeit und der Rechtssicherheit, da sie eine rückwirkende Anwendung ihrer Bestimmungen zulasse.

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