Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuGH Anhängiges Verfahren C-171/23

Aufnahme in die Datenbank am 26.05.2023

EGRL 112/2006

Vorabentscheidungsersuchen des Upravni sud u Zagrebu (Kroatien), eingereicht am 20.03.2023, zu folgender Frage:

Verpflichtet das Unionsrecht, wenn die objektiven Umstände des Falls darauf hindeuten, dass eine Mehrwertsteuerhinterziehung durch die Gründung einer neuen Gesellschaft bzw. die Unterbrechung der steuerlichen Kontinuität der Geschäftstätigkeit der früheren Gesellschaft begangen wurde, wobei der Steuerpflichtige weiß oder wissen müsste, dass er sich an einer solchen Tat beteiligt hat, auch dann die nationalen Behörden und Gerichte zur Feststellung der Mehrwertsteuerpflicht (nicht zur Ablehnung des Antrags auf Mehrwertsteuererstattung), wenn das nationale Gesetz eine solche Feststellung zum Zeitpunkt des Eintretens des steuerbaren Ereignisses nicht vorsieht?

Seite drucken