Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuGH Anhängiges Verfahren C-524/23

Aufnahme in die Datenbank am 27.10.2023

EURL 2016/1164 Art 8 Abs 7

Klage der Kommission gegen das Königreich Belgien, eingereicht am 11.08.2023, mit dem Antrag,

- festzustellen, dass das Königreich Belgien gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts verstoßen hat, indem es ihren Art. 8 Abs. 7 nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat;

- dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission ist der Auffassung, dass das Königreich Belgien Art. 8 Abs. 7 der Richtlinie (EU) 2016/1164 nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe. Der Kommission lägen keinerlei Informationen vor, die eine effektive und vollständige Umsetzung dieses Artikels belegen würden.

Seite drucken