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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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EuGH Anhängiges Verfahren C-33/24

Aufnahme in die Datenbank am 22.03.2024

EUV 952/2013 Art 173 Abs 3

Vorabentscheidungsersuchen des Fovarosi Törvenyszek (Ungarn), eingereicht am 18.01.2024, zu folgender Frage:

Ist Art. 173 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass er es dem indirekten Zollvertreter, der die Zollanmeldung vornimmt, nach der Überführung der betreffenden Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - wegen eines Schreibfehlers - gestattet, die bereits abgegebene und bearbeitete Zollanmeldung dahin zu ändern, dass er durch Änderung des Vertretungscodes nachträglich zum direkten Vertreter wird?

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