EGRL 112/2006 Art 19
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 19.05.2025, zu folgender Frage:
Ist Art. 19 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass eine Übertragung eines Gesamtvermögens im Sinne dieser Bestimmung auch dann vorliegt, wenn ein Steuerpflichtiger einen Anteil von je 1/2 des Vermögens unentgeltlich auf zwei nicht steuerpflichtige natürliche Personen überträgt, die vorhaben, diese Anteile unverzüglich als Sacheinlage in eine Personengesellschaft einzubringen, die ein Unternehmen betreibt, an dem sie beteiligt sind?