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EuG Anhängiges Verfahren T-664/25

Aufnahme in die Datenbank am 04.12.2025

EWGV 260/68 Art 6 Abs 1 Buchst b ; EWGV 260/68 Art 10 ; EUGrdRCh Art 20 ; EUGrdRCh Art 41

LS und 21 weitere Kläger gegen Europäische Zentralbank (EZB), Klage eingereicht am 25.09.2025, mit dem Antrag,

- die Entscheidung des Direktoriums der EZB vom 18. März 2025 über "Kulanzzahlungen" wegen fehlerhafter Berechnung der Besteuerung von Abfindungszahlungen und die Entscheidung des Direktoriums vom 15. Juli 2025, mit der die besonderen Rechtsbehelfe der Kläger zurückgewiesen wurden, aufzuheben,

- der EZB aufzugeben, die Besteuerung von Abfindungszahlungen (einschließlich Ausgleichszahlungen für nicht genommenen Jahresurlaub, pauschalen Auszahlungen von Ruhegehältern und Zahlungen zur Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung) für alle betroffenen Mitarbeiter ohne Beschränkung auf den Stichtag 1. November 2021 zu korrigieren,

- der EZB aufzugeben, Ausgleichszinsen auf zu Unrecht einbehaltene Beträge zu zahlen, und

- der EZB die Kosten aufzuerlegen.

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