EUV 2025/1330
Unternehmen gegen Europäische Kommission, Klage, eingereicht am 03.10.2025, mit dem Antrag,
- die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1330 der Kommission vom 10. Juli 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Lysin mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 2025/1330) für nichtig zu erklären, soweit sie sie betrifft, und
- der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.