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EuG Anhängiges Verfahren T-915/25

Aufnahme in die Datenbank am 16.03.2026

EGRL 112/2006 Art 138 Abs 1 Buchst n

Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 22.12.2025, zu folgender Frage:

Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass der Ausdruck "bestimmte kulturelle Dienstleistungen" die Erteilung einer Unterlizenz für Urheberrechte eines Schöpfers bezeichnet, die die Bearbeitung von Werken des Urhebers zur Schaffung eines neuen Werks oder einer Veranstaltung kultureller Art sowie die Nutzung von Fragmenten aus Werken des Urhebers auf Verpackungen von Handelsprodukten, bei der Raumgestaltung für Veranstaltungen kommerzieller Art sowie in der Werbung und bei der Verkaufsförderung von Handelsprodukten [bei] Veranstaltungen kommerzieller Art umfasst?

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