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EuGH Anhängiges Verfahren C-304/25

Aufnahme in die Datenbank am 13.08.2025

AEUV Art 325 ; EUGrdRCh Art 49 Abs 3 ; EUGrdRCh Art 50

Vorabentscheidungsersuchen des Administrativen sad Sofia-grad (Bulgarien), eingereicht am 24.04.2025, zu folgenden Fragen:

1. Sind Art. 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung, wie jener der Art. 121a Abs. 3 und Art. 278b Abs. 3 Danachno-osiguritelnia protsesualen kodeks (Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung, DOPK) entgegenstehen, wonach wegen der Nichterfüllung der Pflicht zur vorherigen Anmeldung von Daten für jede erfolgte Beförderung von Waren mit hohem steuerlichem Risiko von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Bulgarien eine vorläufige Sicherungsmaßnahme "Beschlagnahme der Ware" bzw. die Vorlage einer Sicherheitsleistung in Höhe von über 50 % des Rechnungswerts der Ware angeordnet werden kann und zugleich auch eine finanzielle Sanktion in Höhe von 40 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage der beförderten Ware, jedoch nicht unter 5 000 BGN, angeordnet wird?

2. Ist Art. 49 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass eine nationale Regelung wie die der Art. 121a Abs. 3 und Art. 278b Abs. 3 DOPK, wonach eine finanzielle Sanktion und die Einziehung der Waren, die Gegenstand der Zuwiderhandlung waren, zugunsten des Staates kumuliert werden können, unzulässig ist, weil dies einen unverhältnismäßigen sanktionierenden Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt, der zu dem verfolgten legitimen Zweck nicht in angemessenem Verhältnis steht?

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