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EuGH Anhängiges Verfahren C-360/25

Aufnahme in die Datenbank am 19.09.2025

AEUV Art 107 Abs 1

Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzgerichts (Österreich), eingereicht am 30.05.2025, zu folgender Frage:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die folgende Umsatzsteuerbefreiung eine staatliche Beihilfe gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellt:

Steuerfrei sind sonstige Leistungen, die zwischen Unternehmen erbracht werden, die überwiegend Bank-, Versicherungs- oder Pensionskassenumsätze ausführen, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der genannten steuerfreien Umsätze verwendet werden, und für die Personalgestellung dieser Unternehmer an die im ersten Satz genannten Zusammenschlüsse.

Vorgehend: Bundesfinanzgericht Wien Beschluss vom 30.05.2025 (RE/7100001/2025)

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