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EuGH Anhängiges Verfahren C-434/25

Aufnahme in die Datenbank am 30.10.2025

AEUV Art 63 Abs 1 ; EGRL 133/2009 Art 8 Abs 2 ; EGRL 133/2009 Art 8 Abs 6

Vorabentscheidungsersuchen des Wojewodzki Sad Administracyjny w Gliwicach (Polen), eingereicht am 01.07.2025, zu folgender Frage:

Ist Art. 8 Abs. 2 und 6 der Richtlinie 2009/133/EG über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, sowie für die Verlegung des Sitzes einer Europäischen Gesellschaft oder einer Europäischen Genossenschaft von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat in Verbindung mit Art. 63 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er innerstaatlichen Vorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die steuerliche Neutralität der Zuteilung von Anteilen am Gesellschaftskapital der übernehmenden Gesellschaft an einen Gesellschafter der einbringenden Gesellschaft davon abhängig machen, dass die Anteile an der übernommenen oder gespaltenen Einheit nicht zuvor im Rahmen eines Austauschs von Anteilen erworben oder übernommen oder im Rahmen einer anderen Fusion oder Spaltung von Einheiten zugeteilt wurden?

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