AEUV Art 63 ; EWRAbk Art 40
Europäische Kommission/Königreich Spanien, Klage, eingereicht am 08.08.2025, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es Gesetzesbestimmungen beibehalten hat, die nur in Bezug auf gebietsansässige Steuerpflichtige den Aufschub der Kapitalertragsteuer vorsehen, wenn der vereinbarte Preis vollständig oder teilweise durch aufeinanderfolgende Zahlungen entrichtet wird, die über ein Jahr später fällig werden, und es Steuerpflichtigen, die nicht in Spanien, sondern in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens ansässig sind, die in Güter oder Rechte in Spanien investieren, diesen Aufschub verweigert;
- dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.