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EuGH Anhängiges Verfahren C-577/25

Aufnahme in die Datenbank am 23.10.2025

AEUV Art 56 ; AEUV Art 57 ; EWRAbk Art 36 ; EWRAbk Art 37

Klage der Europäischen Kommission gegen das Königreich Schweden, eingereicht am 03.09.2025, mit dem Antrag,

- festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 56 und 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie den Art. 36 und 37 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es verlangt, dass schwedische Kunden von Dienstleistern, die in anderen Mitgliedstaaten oder EWR-Ländern niedergelassen und in Schweden nicht für die Vorsteuer registriert sind und die keine ständige Niederlassung in Schweden haben, Vorsteuer in Höhe von 30 Prozent der an den ausländischen Dienstleister gezahlten Bruttovergütung (d. h. des in Rechnung gestellten Betrags) für in Schweden oder im Ausland, aber im Rahmen der Tätigkeit des Kunden in Schweden, ausgeführte Arbeiten einbehalten müssen;

- dem Königreich Schweden die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

(Die Kommission trägt vor, der Kunde müsse schwedische Steuer einbehalten und abführen, die der Dienstleister offenkundig nicht schulde. Die Verpflichtung des Kunden stelle eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar, die nicht durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei.)

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