AEUV Art 63
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Arbitral Tributario (Centro de Arbitragem Administrativa - CAAD) (Portugal), eingereicht am 08.10.2025, zu folgenden Fragen:
1. Stellt eine gesetzliche Regelung wie die portugiesische, die die Anwendung eines höheren Steuersatzes auf den Erwerb und den Besitz von Immobilien durch Steuerpflichtige vorsieht, die unmittelbar oder mittelbar von einem Unternehmen beherrscht oder kontrolliert werden, das seinen steuerlichen Wohnsitz in einem Land, einem Gebiet oder einer Region mit einer günstigeren Steuerregelung hat, das bzw. die in einer durch Verordnung des Finanzministers genehmigten Liste aufgeführt ist, eine unter Art. 63 AEUV fallende Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar?
2. Falls Frage 1 bejaht wird: Stellt die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der diese Beschränkung rechtfertigen kann?
3. Falls Frage 2 bejaht wird: Kann davon ausgegangen werden, dass eine solche Beschränkung über das Erforderliche hinausgeht, wenn
i. dem Steuerpflichtigen nicht das Recht eingeräumt wird, die Anwendung des erhöhten Steuersatzes bei der IMT (Grunderwerbsteuer) und der IMI (kommunale Immobiliensteuer) auszuschließen, indem er nachweist oder dartut, dass die Gestaltung des Erwerbs und des Besitzes von Immobilien in Portugal, auch wenn an ihr Unternehmen aus Niedrigsteuergebieten beteiligt sind, nicht auf künstliche Gestaltungen zurückgeht, sondern legitim ist, weil sie auf vernünftigen geschäftlichen und wirtschaftlichen Gründen beruht?
ii. die Antwort auf die im vorstehenden Absatz gestellte Frage davon abhängt, ob es ein Abkommen über den Austausch von Steuerinformationen zwischen Portugal und dem Drittgebiet mit niedrigem Besteuerungsniveau gibt, das es ermöglicht, im Hinblick auf die Anwendung der nationalen Steuergesetze über Steuern wie die IMT und die IMI, um die es im vorliegenden Fall geht, Informationen über die Art der Tätigkeiten des in diesem Gebiet ansässigen Unternehmens zu erlangen?
4. Stellen die portugiesischen Rechtsvorschriften über die Vermögensteuer in Art. 17 Abs. 4 Buchst. b des Codigo do IMT (Gesetz über die IMT) und Art. 112 Abs. 4 Buchst. b des Codigo do IMI (Gesetz über die IMI), die einen erhöhten Pauschalsteuersatz von 10 % bzw. 7,5 % (im Gegensatz zu den üblichen Steuersätzen, die zwischen 5 % und 6,5 % sowie zwischen 0,3 % und 0,8 % liegen) - der erste für den entgeltlichen Erwerb und der zweite für den Besitz von Immobilien - festsetzen, wenn der Steuerpflichtige (der Eigentümer der in Portugal gelegenen Immobilie) unmittelbar oder mittelbar Eigentum eines Unternehmens ist, das seinen steuerlichen Wohnsitz in einem Land, einem Gebiet oder einer Region hat, das bzw. die einer günstigeren Steuerregelung unterliegt - insbesondere, wenn die Klägerinnen in Portugal ansässig sind und mittelbar von (einem) Unternehmen mit steuerlichem Sitz auf den Kaimaninseln gehalten werden, die in der durch Verordnung des Finanzministeriums genehmigten Liste aufgeführt sind - eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 AEUV dar?
5. Falls die Beschränkung gerechtfertigt ist und nicht über das Erforderliche hinausgeht: Ist eine unterschiedliche Behandlung von Unternehmen, die Immobilien erwerben und besitzen und in einem Land, einem Gebiet oder einer Region ansässig sind, das bzw. die einer günstigeren Steuerregelung unterliegt und in der durch Verordnung des Finanzministers genehmigten Liste aufgeführt ist und mit dem bzw. der Mechanismen der gegenseitigen Amtshilfe und des Austauschs von Informationen in Steuersachen bestehen, und Unternehmen, die Immobilien erwerben und besitzen und in Portugal oder anderen Ländern ansässig sind, die nicht in der genannten Liste aufgeführt sind, zulässig, die darin besteht, dass für Erstere ein höherer Steuersatz gilt, wobei das einzige Kriterium das jeweilige Gebiet ist, in dem der Sitz liegt?