AEUV Art 5
Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyssi spravni soud (Tschechische Republik), eingereicht am 07.01.2026, zu folgender Frage:
Stehen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oder der Grundsatz der Steuerneutralität einer nationalen Regelung über Sicherungsmaßnahmen bei der Mehrwertsteuer entgegen, die es der Steuerverwaltung unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ermöglicht, den Steuerpflichtigen zu verpflichten, einen Betrag als Sicherheit zu hinterlegen (oder diesen gegebenenfalls durch Zwangsvollstreckung beizutreiben), wenn begründete Bedenken in Bezug auf die Uneinbringlichkeit der voraussichtlich festzusetzenden Steuer bestehen, ohne dass dem Steuerpflichtigen anschließend Zinsen auf die Differenz zwischen dem als Sicherheit hinterlegten Betrag und der tatsächlich festgesetzten Steuer gewährt werden, sofern die Sicherung selbst nicht für rechtswidrig befunden wird?