Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuG Anhängiges Verfahren T-253/26

Aufnahme in die Datenbank am 30.04.2026

EGRL 118/2008 Art 33 Abs 6 ; EGRL 118/2008 Art 34 ; EnergieStG § 46 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EnergieStG § 46 Abs 2 ; EWGV 3649/92 Art 1 ; EWGV 3649/92 Art 2 ; EWGV 3649/92 Art 3 ; EWGRL 12/92 Art 7 Abs 4 ; EWGRL 12/92 Art 22 Abs 3

Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 09.12.2025, eingereicht am 18.03.2026, zu folgender Frage:

Ist eine nationale Regelung, nach der eine beantragte Steuerentlastung für nachweislich versteuerte, nicht gebrauchte Energieerzeugnisse, die zu gewerblichen Zwecken in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurden, nur dann gewährt wird, wenn der Entlastungsberechtigte die Energieerzeugnisse unter Mitführung eines Begleitdokuments nach Art. 34 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (Amtsblatt der Europäischen Union ABlEU   2009, Nr. L 9, 12) -- Verbrauchsteuersystemrichtlinie (VStSystRL) -- befördert hat, mit den Bestimmungen der VStSystRL, insbesondere Art. 33 Abs. 6 VStSystRL vereinbar, obwohl keine Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat oder einen sonstigen Steuermissbrauch vorliegen?

Vorgehend: BFH Urteil vom 09.12.2025 (VII R 19/23)

Seite drucken