Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuG Anhängiges Verfahren T-287/26

Aufnahme in die Datenbank am 10.07.2026

EUV 2024/2525 ; KN Pos 6108 UPos 2200 ; KN Pos 9619 UPos 0089

Vorabentscheidungsersuchen der Tax Appeals Commission (Irland), eingereicht am 16.04.2026, zu folgenden Fragen:

1. Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2525 der Kommission vom 23. September 2024 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur auf die TENA Fixierhose anwendbar?

2. Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2525 der Kommission vom 23. September 2024 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ungültig?  Insbesondere:

a) Haben die Kommission und/oder der Ausschuss für den Zollkodex einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, indem sie die TENA Fixierhose in die KN-Position 6108 22 00 statt in die KN-Position 9619 00 89 eingereiht haben?

b) Haben die Kommission und/oder der Ausschuss für den Zollkodex bei der Beurteilung der objektiven Merkmale der TENA Fixierhose einen Fehler begangen?

c) Hat die Kommission ihre Befugnisse überschritten, indem sie den Anwendungsbereich der KN-Position 9619 00 89 in unzulässiger Weise eingeschränkt hat?

d) Hat die Kommission ihre Befugnisse überschritten, indem sie den Anwendungsbereich der KN-Position 6108 22 00 in unzulässiger Weise erweitert hat?

e) Ist die Einreihungsverordnung ungültig, weil sie eine fehlerhafte Anwendung der Allgemeinen Auslegungsvorschriften beinhaltet?

Seite drucken