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BFH Anhängiges Verfahren I R 17/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2021

GewStG § 2 Abs 2 ; KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 ; KStG § 17 ; KStG § 8b Abs 1 S 2 ; KStG § 8 Abs 3 S 2

Organschaft und atypisch stille Beteiligung

1. Kann eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, mangels Abführung des Gesamtgewinns ertragsteuerrechtlich keine Organgesellschaft sein?

2. Ist die Gewinnabführung einer "verunglückten Organschaft" steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 12.04.2021 (6 K 2616/17 K,G,F)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 11.12.2024, Zurückverweisung

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