Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren I R 50/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022

AO § 233 ; AO § 233a ; AO § 238 Abs 1 ; EStG § 43b ; EStG § 50d Abs 3 ; EWGRL 435/90 Art 5

1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen?

2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom BFH im Urteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 17.11.2021 (2 K 1544/20)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 32/21

Seite drucken