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Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren I R 50/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022

AO § 233 ; AO § 233a ; AO § 238 Abs 1 ; EStG § 43b ; EStG § 50d Abs 3 ; EWGRL 435/90 Art 5

1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen?

2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom BFH im Urteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 17.11.2021 (2 K 1544/20)

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