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BFH Anhängiges Verfahren II R 12/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2021

ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c ; ErbStG § 13a ; ErbStG § 13b ; ErbStG § 13c

Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?

Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 21.04.2021 (4 K 1154/20 Erb)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.05.2024, unbegründet

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