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BFH Anhängiges Verfahren II R 17/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2021

ErbStG § 9 ; ErbStG § 19 Abs 1 ; GG Art 3

Handelt es sich bei der im ErbStAnpG 2016 angeordneten Rückwirkung um eine echte Rückwirkung, oder ist für Erbfälle in dem Zeitraum vom 01.07.2016 bis zum 04.11.2016 --nach Ablauf der Weitergeltungsanordnung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 21/12 (BStBl II 2015, 50), bis zur Verkündung des "Gesetzes zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (BGBl I 2016, 2464; ErbStAnpG 2016)-- eine Erbschaftsteuerpause eingetreten?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 19.05.2021 (14 K 14008/19)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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