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BFH Anhängiges Verfahren II R 27/21

Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2021

ErbStG § 13b Abs 4 Nr 1

Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG:

Ist § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG einschränkend auszulegen, sodass es sich bei einem Grundstück, auf welchem ein Parkhaus betrieben wird, nicht um Verwaltungsvermögen handelt, da die Grundstücksüberlassung bei einem Parkhausbetrieb den Hauptzweck der unternehmerischen Tätigkeit darstellt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 10.06.2021 (7 K 2718/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 28.02.2024, unbegründet

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