AO § 16 ; AO § 218 ; AO § 222 ; FVG § 5
Streitig ist die Auslegung der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO sowie § 5 FVG.
War der Inkasso Service Familienkasse sachlich zuständig? Wurde die Zuständigkeit durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit wirksam übertragen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision