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BFH Anhängiges Verfahren III R 5/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2021

AO § 16 ; AO § 218 ; AO § 222 ; FVG § 5

Streitig ist die Auslegung der §§ 16 ff., 218 ff., 222 AO sowie § 5 FVG.

War der Inkasso Service Familienkasse sachlich zuständig? Wurde die Zuständigkeit durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit wirksam übertragen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 17.12.2020 (10 K 1861/19)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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