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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 6/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2021

AO § 222 ; AO § 240 ; AO § 16 ; FVG § 5 Abs 1 S 1 Nr 11

Wurden die Entscheidung über die Stundung durch den Inkasso-Service sowie die Einspruchsentscheidung von einer jeweils sachlich unzuständigen Behörde getroffen?

War der Antrag auf Stundung aufgrund einer Mitteilungspflichtverletzung der Klägerin abzulehnen?

Lag nach der aktenkundigen finanziellen Situation eine nicht nur vorübergehende geminderte Leistungsfähigkeit vor?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 17.12.2020 (10 K 1619/19)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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