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BFH Anhängiges Verfahren IV R 19/21

Aufnahme in die Datenbank am 19.11.2021

AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a ; AO § 181 Abs 5 ; AO § 174 Abs 3 ; AO § 174 Abs 4

Setzt der Erlass eines Feststellungsbescheids im Anwendungsbereich des § 181 Abs. 5 AO die abschließende Feststellung voraus, für welche Folgesteuern welcher Feststellungsbeteiligter der Feststellungsbescheid Bindungswirkung entfaltet und für welche Steuern welcher Feststellungsbeteiligter die Festsetzungsfrist noch offen ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 15.06.2021 (8 K 1764/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 24.04.2024, unbegründet

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