Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren V R 36/21

Aufnahme in die Datenbank am 18.02.2022

AO § 51 Abs 3 S 2 ; BVerfSchG § 4 ; KStG § 5 Abs 1 Nr 9

Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Verfassungsschutzberichten aufgeführten Körperschaft:

1. Unterfällt auch eine "extremistisch beeinflusste" Organisation der Norm des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO?

2. Kann der in § 51 Abs. 3 Satz 2 AO verwendete Begriff "extremistisch" in verfassungskonformer Weise als "verfassungsfeindlich" in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Organisation nach den Ausführungen des jeweiligen Verfassungsschutzberichts Bestrebungen i.S. des § 4 BVerfSchG fördert?

3. Bestehen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG (1 BvR 1106/08) Bedenken gegen die materielle Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, als hiernach der Begriff "extremistisch" mangels Bestimmbarkeit nicht geeignet ist, um einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen zu verbieten?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 27.09.2021 (7 K 3347/18)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 05.09.2024, Zurückverweisung

Seite drucken