KN Pos 3307 ; KN Pos 3406
Einreihung von Ohrkerzen
Sind sog. Ohrkerzen mit der durchschnittlichen Zusammensetzung (absteigend nach Gewichtsteilen) aus Baumwolle, Bienenwachs, einem Sicherheitsfilter aus Bio-Plastik sowie ätherischen Ölen, die zur Entspannung und/oder Gesundheitsprävention in der Naturheilkunde eingesetzt werden unter die Position 3307 einzureihen oder als Kerze in die Position 3406 ?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision