Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VII R 5/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2021

KN Pos 3307 ; KN Pos 3406

Einreihung von Ohrkerzen

Sind sog. Ohrkerzen mit der durchschnittlichen Zusammensetzung (absteigend nach Gewichtsteilen) aus Baumwolle, Bienenwachs, einem Sicherheitsfilter aus Bio-Plastik sowie ätherischen Ölen, die zur Entspannung und/oder Gesundheitsprävention in der Naturheilkunde eingesetzt werden unter die Position 3307 einzureihen oder als Kerze in die Position 3406 ?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 09.12.2020 (7 K 944/19)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

Seite drucken