EGV 338/97 Art 2 Buchst j ; EGV 865/2006 Art 57 Abs 5 Buchst a
Ist bei Einfuhr einer die Freimenge gemäß Art. 57 Abs. 5 Buchst. a der VO 865/2006 übersteigenden Menge Kaviars ohne Einfuhrgenehmigung die gesamte verbrachte Menge oder nur der die Freimenge übersteigende Anteil zu beschlagnahmen? Fallen unter den Begriff der persönlichen oder Haushaltsgegenstände nach Art. 2 Buchst. j der VO 338/97 auch als Geschenk für Angehörige vorgesehene Waren?
Das Verfahren VII R 23/18 war durch Beschluss vom 15.10.2019 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen VII R 17/21 (VII R 23/18) fortgeführt, nachdem der EuGH in dem Verfahren C-87/20 durch Urteil vom 12.05.2021 entschieden hat.
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage