Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

Aktuelle Verfahren

Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 30/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2022

AO § 218 ; AO § 226 Abs 1 ; AO § 226 Abs 3 ; BGB § 215 ; FGO § 74

Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung

1. Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden?

2. Muss die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens Ausführungen zur Ermessensausübung des Gerichts enthalten?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 16.12.2020 (7 K 811/19)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 31/21

Seite drucken