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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren X R 17/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2022

GewStG § 2 Abs 5 ; GewStG § 2 Abs 1

1. Handelt es sich auch dann um den Übergang eines Gewerbebetriebs im Ganzen (§ 2 Abs. 5 GewStG), wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht vom bisherigen Betriebsinhaber auf den neuen Betriebsinhaber übertragen, sondern lediglich verpachtet werden?

2. Fingiert § 2 Abs. 5 GewStG ein lückenloses Bestehen des Steuergegenstands (einen lückenlosen Übergang der sachlichen Gewerbesteuerpflicht) oder ist auch in diesen Fällen die Prüfung des Zeitpunkts des erstmaligen Vorliegens eines Steuergegenstands beim Übernehmer erforderlich (Erfüllung aller Merkmale eines Gewerbebetriebs einschließlich der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr)?

3. Beginnt der Gewerbebetrieb des Pächters bereits mit dem Wirksamwerden des Pachtvertrags, wenn der Pächter die angepachteten Betriebsräume nicht sofort, sondern erst nach einer mehrwöchigen Renovierung für seine Kundschaft öffnet? Können die vor Eröffnung der Betriebsräume angefallenen Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags abgezogen werden oder handelt es sich um gewerbesteuerrechtlich unbeachtliche Kosten für Vorbereitungshandlungen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.07.2021 (3 K 1383/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 31.08.2022, durcherkannt

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