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BFH Anhängiges Verfahren I R 2/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2022

KiStG BY Art 3 Abs 3

Kann eine Wiederaufnahme gemäß § 8 KGliedG 1965 eines gemäß § 7 Abs. 1 KGliedG 1965 aus der Kirche Ausgetretenen auch dann wirksam gemäß den maßgeblichen innerkirchlichen Regelungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern erfolgen, wenn der Wiederaufzunehmende seinen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme nicht in Bayern, sondern in einem anderen Bundesland hat?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 15.12.2021 (1 K 1872/18)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 28/22

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