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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren I R 20/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2022

KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 ; KStG § 34 Abs 9 Nr 8

Unzulässige Rückwirkung der Einschränkung der Verlustnutzung durch § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013

Ist § 34 Abs. 9 Nr. 8 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 verfassungskonform dahingehend einschränkend auszulegen, dass § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Veranlagungen für Veranlagungszeiträume vor 2013 solcher Steuerpflichtiger betroffen sind, die ihren Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland hatten und deshalb nicht erst aufgrund der Änderung in § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG i.d.F. vom 20.02.2013 als Organgesellschaft anerkennungsfähig geworden sind?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 30.03.2022 (7 K 905/19 K,G,F)

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