Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren I R 21/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2022

AO § 39 Abs 2 Nr 2 ; KStG § 8b Abs 3 S 4 ; KStG § 8b Abs 6

Zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten

1. Hält eine GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG GmbH-Beteiligungen, ist dann für die Ermittlung der für die Überschreitung der in § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG enthaltenen Schädlichkeitsgrenze von 25 % zur Berücksichtigung von Forderungsverlusten auf die (mittelbare) Beteiligungsquote der jeweiligen Gesellschafter der KG abzustellen?

2. Ist § 8b Abs. 6 KStG lediglich für Mitunternehmerschaften einschlägig, nicht für vermögensverwaltende, nicht gewerblich geprägte Personengesellschaften?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 06.04.2022 (13 K 3550/19 K,G,F)

Seite drucken