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BFH Anhängiges Verfahren I R 26/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2022

AktG § 71 Abs 1 Nr 8 ; KStG § 8b Abs 7 S 2

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Erwerb eigener Anteile mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG bei deren Einsatz als Akquisitionsgewährung anzunehmen sein?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 04.05.2022 (1 K 1861/14)

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