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BFH Anhängiges Verfahren I R 45/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2023

AStG § 1 Abs 1 S 1 ; AStG § 1 Abs 5

Besteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft

Haben Berechnungen nach § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. der BsGaV Vorrang vor einer Gewinnermittlung, in der keine Verrechnungen mit dem Mutterhaus vorliegen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Nürnberg Urteil vom 27.09.2022 (1 K 1595/20)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.12.2024, unbegründet

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